Willkommen in der Frühförderung

In der Frühförderung werden Kinder mit Hörschädigungen im Alter von drei Monaten bis zur Einschulung durch Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik und Fachlehrerinnen und Fachlehrer betreut.

Jüngere Kinder werden in der Regel im Rahmen der Hausfrühförderung im Elternhaus betreut. Sobald die Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, findet die Frühförderung als ambulante Maßnahme statt.

Unsere Frühförderung richtet sich an alle schwerhörigen, gehörlosen und mehrfachbehinderten hörgeschädigten Kinder.

Wenn Sie hier klicken, sehen Sie ein kurzes Video zum Thema Frühförderung.

Unsere Angebote in der Frühförderung

Beratung der Eltern

  • Begleitung bei pädaudiologischen Fragestellungen
  • Umgang mit der Hörtechnik
  • Prozess der Versorgung mit Hörtechnik

Entwicklungsbegleitung und Entwicklungsförderung des Kindes

  • Förderung auf Grundlage von Förderdiagnostik
  • entwicklungsspezifische, angemessene Kommunikation anbahnen
  • ganzheitliche Entwicklungsbegleitung
  • Hören lernen, Hörtaktik
  • Umgang mit der eigenen Hörtechnik
  • Sprech- und Sprachförderung

Zusätzliche Angebote in der Kita

  • Förderung in Kleingruppen
  • Hör-Spiel-Stuhlkreis
  • Informationen zur Hörtechnik
  • Interne Fortbildung zum Thema Hören und Kommunikation

Zusammenarbeit mit allen an Diagnostik und Förderung des Kindes Beteiligten

  • Round Table Gespräche
  • Fall- und Entwicklungsgespräche

Darüber hinaus gibt es 

Die Frühförderung hörgeschädigter Kinder ist als ambulante Maßnahme im Schulgesetz verankert. Der Antrag wird von den Eltern in unserer Beratungsstelle gestellt und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Für die Eltern ist die Frühförderung ihres Kindes bis zum Schuleintritt kostenfrei, die Kosten trägt das Land NRW.

Download Flyer für Eltern Frühförderung

Download Flyer für Kindertagesstätten, Ärzte, Therapeuten „Frühförderung als ambulante Maßnahme“

Download Broschüre "Frühförderung im Kontext von Hörschädigung".

Die Bedingungen, Anträge und Formulare zur Hilfe für Gehörlose (Umgangssprachlich "Gehörlosengeld") finden Sie auf der Seite des LWL. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt nach Antragstellung und Prüfung ausgestellt.