Willkommen in der Frühförderung
In der Frühförderung werden Kinder mit Hörschädigungen im Alter von drei Monaten bis zur Einschulung durch Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik und Fachlehrerinnen und Fachlehrer betreut.
Jüngere Kinder werden in der Regel im Rahmen der Hausfrühförderung im Elternhaus betreut. Sobald die Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, findet die Frühförderung als ambulante Maßnahme statt.
Unsere Frühförderung richtet sich an alle schwerhörigen, gehörlosen und mehrfachbehinderten hörgeschädigten Kinder.
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