Auslaufen der Corona-Schutzverordnung
am 31.01.2023
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
die Ministerin hat an einen langen Brief an Sie und Ihre Kinder geschrieben (siehe Downloadlinks unten).
Die Ministerin erklärt, wie die Schulen ab Februar mit "Corona" umgehen und was sich jetzt ändert.
Hier eine kurze Zusammenfassung:
Für die Tests bedeutet das: Die Schüler*innen bekommen nicht mehr jeden Monat Tests mit nach Hause. Die Schulen dürfen die Tests, die noch in den Schulen sind verbrauchen. Wer nicht genau weiß, ob er Corona hat, der darf nach einem Test fragen. Das gilt so lange, bis die Testbestände in der Schule leer sind.
Für das Tragen der Masken bedeutet das: Wer sich schützen möchte, kann auch weiterhin selbst entscheiden, ob er eine Maske tragen will.
Bei einem positiven Corona-Test bedeutet das: Wer an Corona erkrankt ist, muss sich nicht mehr isolieren. Wer einen positiven TEst hat und sich trotzdem nicht krank fühlt, kann arbeiten gehen. Er sollte aber unbedingt eine OP- oder FFP2 Maske tragen, um andere zu schützen. (Das gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren.) Aber: Wer Husten, Schnupfen, Fieber, Erbrechen hat und krank ist, der sollte zu Hause blieben. Das gilt natürlich für alle Krankheiten. Dann werden Ihre Kinder wie immer von Ihnen in der Schule abgemeldet und entschuldigt.
Für die Hygienemaßnahmen der Schule bedeutet das: Händewaschen, Lüften, CO2-Ampeln, Nies- und Husten-Regeln gehören auch weiterhin zum schulischen Alltag. So können wir die Ansteckung bei vielen Krankheiten gering halten und uns alle schützen.
Mit vielen Grüßen,
M. Küppers und M. Kreienbaum