Organisation der Schule

Die LWL Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation in Bochum verfügt über spezialisierte Klassen für hörbehinderte Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf im Bildungsgang Geistige Entwicklung gemäß §5 Schulgesetz. In diesen Klassen wird nach den Richtlinien für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation und für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichtet. Allen Schülerinnen und Schülern werden unterschiedlichste Kommunikationsformen angeboten.

Schülerschaft

Voraussetzung für die Aufnahme in den Arbeitsbereich Geistige Entwicklung ist das Vorliegen einer Hörbehinderung sowie einer geistigen Behinderung.

Geht bei einer Schülerin oder einem Schüler der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung bzw. Hören und Kommunikation erheblich über das übliche Maß hinaus, wird laut §15 AOSF eine intensivpädagogische Förderung nötig. Diese wird bei der Schulaufsichtsbehörde beantragt.

Die Aufnahme ist möglich, wenn der Arbeitsbereich Geistige Entwicklung dem spezifischen therapeutischen Förderbedarf und den Pflegeerfordernissen gerecht werden kann (Abhängig von personellen und räumlichen Gegebenheiten).

Jede Aufnahme in den Arbeitsbereich Geistige Entwicklung ist eine individuelle Entscheidung und wird regelmäßig überprüft. 

Pädagogisches Team

In dem Arbeitsbereich Geistige Entwicklung arbeiten unter anderem Sonder-/Förderschullehrerinnen und -lehrer, Fachlehrerinnen und Fachlehrer, Diplomsportlehrerinnen und -lehrer, Integrationshelferinnen und Integrationshelfer und FSJ`lerinnen und FSJ’ler. Die Schulleitung führt regelmäßig eine Anleitung für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch, um diese über die Besonderheiten bei der Förderung der Schülerinnen und Schüler zu informieren.

Allgemeine pädagogische Ziele und Förderschwerpunkte

  • Sicherung der Kommunikationsfähigkeit auf allen Stufen der geistigen Entwicklung, d.h. ein dem individuellen Bedürfnis entsprechendes breites Angebot an Unterstützter Kommunikation (z.B. Blickkontakt, Bilder, Gesten, Gebärden) bis hin zur symbolischen Form der Kommunikation (Gebärde, Schrift, Lautsprache).
  • Sicherung von Handlungskompetenz mit dem Ziel, Alltagssituationen zu erfassen und zu bewältigen, d.h. Analyse der kindlichen Lebenswelt; welche täglichen Abläufe muss die Schülerin oder der Schüler kennen und über welche Kompetenzen muss sie/er verfügen, um zu einer befriedigenden Lösung zu kommen.
  • Anforderungen des lebenspraktischen Bereiches sollen in zunehmenden Maße selbst bewältigt und so die Selbstversorgung verbessert werden, d.h. die Schülerin oder der Schüler kann selbst entscheiden, ob sie/er Hilfe in Anspruch nehmen möchte oder nicht und damit wird die Abhängigkeit von anderen Personen reduziert.
  • Förderung der Beziehungsfähigkeit über den Aufbau einer stabilen und kontinuierlichen Beziehung zwischen der Schülerin oder dem Schüler und Lehrkraft, sowie den Schülerinnen und Schülern untereinander, durch den Einsatz kontinuierlicher Bezugspersonen. 
  • Anbahnen, Fördern und Anwenden von Lesen, Schreiben und Rechnen z.B. in Differenzierungsgruppen.
  • Vorbereitung auf die Zeit nach der Schule, z.B. durch berufsvorbereitende Praktika in der Werkstatt für behinderte Menschen oder in der freien Wirtschaft.

Unterrichtsprinzipien

Die Lernmöglichkeiten und der Lernbedarf unserer Schülerinnen und Schüler und der Grad und die Schwere der Behinderung bestimmen die Unterrichtsprinzipien:

  • Individuelle Ansprache, Angebote, Medien und Lernformen.
  • Der Lernstoff wird in allerkleinste Einheiten und Teilschritte unterteilt.
  • Die Unterrichtsinhalte orientieren sich an dem unmittelbaren Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler.
  • Die Vermittlung geschieht in vereinfachter Sprache: einfacher Wortschatz und kurze, einfach konstruierte Sätze; multimodale Unterstützung wird durch den Gebrauch von Gebärden, PMS, GMS, UK und nonverbaler Kommunikation gewährleistet.
  • in jedem Unterrichtsfach individuell abhängig von der Lehrkraft gebärdenorientierte oder hörgerichtete Förderung mit Unterstützung von Gebärden.
  • Anleitung zum Umgang mit Hörtechnik.
  • Visuelle Medien kommen in erhöhtem Maße zum Einsatz.
  • Handlungsorientierung steht im Vordergrund des Unterrichtsgeschehens.
  • Die Selbsttätigkeit unserer Schülerinnen und Schüler wird soweit gefördert, dass diese zum eigenständigen Handeln kommen.
  • Übung und Festigung ist bedeutsam für einen gesicherten Lernerfolg.

Mögliche Unterrichtsfelder in den verschiedenen Lernstufen können sein:

  • Hauswirtschaft
  • Religion
  • Rhythmik / Musik 
  • Werken / Technik
  • soziales Lernen
  • Kulturtechniken
  • Sport/ motorische Förderung
  • Kunst/ Textilgestaltung
  • Öffentlichkeit z.B. Verkehr/ Mobilität
  • Pflege und Hygiene

Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten

Elternarbeit bedeutet für uns den Gesprächs- und Erfahrungsaustausch mit den familiären Bezugspersonen unserer Schülerinnen und Schüler. Wir wollen Elternmitarbeit, denn Förder- und Erziehungsmaßnahmen benötigen Übung und Festigung im häuslichen Bereich, und wir wollen Lehrermitarbeit, denn Wünsche, Probleme und Erlebnisse aus dem häuslichen Umfeld benötigen die Aufarbeitung im und die Einbeziehung in den Unterricht.

Im Arbeitsbereich Geistige Entwicklung findet Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten u. a. in den vom Schulgesetz vorgesehenen Gremien statt. Darüber hinaus besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches, z.B. Hospitationen, Hausbesuche, Telefonate, Elternbriefe, Mitteilungsheft, gemeinsamen Feste, Förderplangespräche, Informationstreffen, Vorstellung von Ergebnissen von Projekten etc.

Einteilung des Arbeitsbereiches

Der Arbeitsbereich Geistige Entwicklung der Schule am Leithenhaus besteht aus drei Schulstufen (s.u.). Der inhaltliche Schwerpunkt der Berufsvorbereitung liegt in der Oberstufe. Bei der Stufeneinteilung ist das Hauptkriterium das Alter der Schülerinnen und Schüler. Pädagogisch begründete Ausnahmen sind möglich.

Primarstufe                Alter : 5-6 bis 10 Jahre (4 Schulbesuchsjahre)

Sekundarstufe             Alter : 11 bis 15 Jahre (3 Schulbesuchsjahre)

Sekundarstufe 1        Alter : 16 bis 18 Jahre (3 Schulbesuchsjahre)